Was sind die Bestandteile einer unerlaubten Handlung?

Vorsätzliche Einmischung: Der Beklagte handelte vorsätzlich in einer Weise, von der er wusste, dass sie dem Kläger Schaden zufügen würde.

Sorgfaltspflicht: Der Beklagte schuldete dem Kläger gegenüber eine Fürsorgepflicht. Dies bedeutet, dass der Beklagte dafür verantwortlich war, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass dem Kläger Schaden zugefügt wird.

Pflichtverletzung: Der Beklagte habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er es unterlassen habe, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden für den Kläger abzuwenden.

Ursache: Die Handlungen des Beklagten waren die tatsächliche und unmittelbare Ursache für die Verletzungen des Klägers. Dies bedeutet, dass der Kläger ohne die Handlungen des Beklagten nicht geschädigt worden wäre.

Schäden: Der Kläger erlitt durch die Handlungen der Beklagten tatsächliche und ersatzfähige Schäden.