Darf man im Flugzeug haltbare Lebensmittel einpacken?

In den meisten Fällen ja. Nicht verderbliche Lebensmittel sind im Rahmen des Zumutbaren sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Allerdings gibt es einige Einschränkungen und Richtlinien, die Sie beachten sollten:

* Handgepäck: Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (einschließlich Lebensmittel wie Joghurt und Zahnpasta) müssen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 3,4 Unzen (100 Milliliter) oder weniger aufbewahrt werden. Diese Gegenstände müssen außerdem in einem viertelgroßen, durchsichtigen Plastikbeutel mit Reißverschluss aufbewahrt werden.

* Aufgegebenes Gepäck: Nicht verderbliche Lebensmittel können im aufgegebenen Gepäck verpackt werden. Wenn Ihr Essen Flüssigkeit oder Gel enthält, sollte es in einem auslaufsicheren Behälter verpackt werden. In einigen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln. Daher ist es wichtig, sich für weitere Informationen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes zu erkundigen, in das Sie reisen.

* Verderbliche Lebensmittel: Verderbliche Lebensmittel wie frisches Obst und Gemüse, Fleisch und Milchprodukte sind im Handgepäck nicht gestattet. Möglicherweise können Sie diese Gegenstände jedoch im aufgegebenen Gepäck verpacken. Bitte erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft nach den spezifischen Regeln und Einschränkungen.

* Sicherheitsüberprüfungen: Sämtliches Gepäck, einschließlich Handgepäck und aufgegebenes Gepäck, unterliegt Sicherheitskontrollen. Das bedeutet, dass Ihre Lebensmittel möglicherweise vom Sicherheitspersonal kontrolliert werden. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zum Verpacken von Lebensmitteln im Flugzeug haben, wenden Sie sich unbedingt an die Fluggesellschaft oder die Flughafensicherheit.