Für welche Lebensmittel ist keine Nährwertkennzeichnung erforderlich?

Zu den Lebensmitteln, die von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind, gehören:

- Einfacher Kaffee und Tee

- Gewürze, Kräuter und Gewürze (wie Salz, Pfeffer und Zimt)

- Lebensmittel in kleinen Verpackungen (weniger als 2 Quadratzoll)

- Lebensmittel, die in Restaurants und ähnlichen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben zubereitet werden

- Die meisten alkoholischen Getränke

- Frisches Obst, Gemüse und Fisch

- Rohes Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchte

- Bestimmte kleine Lebensmittelverpackungen (weniger als 12 Quadratzoll)

- Nahrungsergänzungsmittel

- Säuglingsnahrung

- Medizinische Lebensmittel