Welche Lebensmittelbehälter im Trockenlagerraum müssen gekennzeichnet werden?

* Massennahrungsmittel: Alle Lebensmittel, die in Großbehältern gelagert werden, wie z. B. Mehl, Zucker, Reis oder Bohnen, müssen mit dem Namen des Lebensmittels und dem Datum des Öffnens gekennzeichnet sein.

* Geöffnete Pakete: Alle Lebensmittel, die in einer versiegelten Verpackung geliefert werden und dann in einen wiederverwendbaren Behälter umgepackt werden, müssen mit dem Namen des Lebensmittels und dem Datum des Öffnens gekennzeichnet sein.

* Reste: Alle Reste müssen mit dem Namen des Lebensmittels und dem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden.