Welche Gesetze gibt es zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel?

Die Kennzeichnungsanforderungen für gentechnisch veränderte (GV) Lebensmittel variieren von Land zu Land. Hier sind die wichtigsten Vorschriften in bestimmten Regionen:

1. Vereinigte Staaten:

- In den Vereinigten Staaten gibt es kein verbindliches nationales Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel.

- Allerdings verlangt die Food and Drug Administration (FDA) eine spezielle Kennzeichnung für Lebensmittelprodukte, die bestimmte biotechnologisch hergestellte Inhaltsstoffe enthalten.

- Diese Inhaltsstoffe müssen auf der Produktverpackung deutlich mit Begriffen wie „biotechnologisch“ oder „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet sein.

2. Europäische Union (EU):

- Die EU hat strenge Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Jedes Lebensmittelprodukt, das mehr als 0,9 % gentechnisch veränderte Zutaten enthält, muss als solches gekennzeichnet werden.

- Auf dem Etikett muss eindeutig „gentechnisch verändert“ oder „hergestellt aus gentechnisch verändertem [Name der Zutat]“ stehen.

3. Japan:

- Japan verlangt eine Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel, wenn diese mehr als 5 % gentechnisch veränderte Zutaten enthalten.

- Das Etikett muss den Vermerk „gentechnisch verändert“ oder „abgeleitet aus gentechnisch verändertem [Name der Zutat]“ enthalten.

4. Australien und Neuseeland:

- Australien und Neuseeland haben einen gemeinsamen Lebensmittelkennzeichnungsstandard namens Australia New Zealand Food Standards Code.

- Nach diesem Kodex müssen Lebensmittelprodukte, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, gekennzeichnet werden, wenn sich die gentechnisch veränderte Zutat in Bezug auf Zusammensetzung, Nährwert oder Allergenität von ihrem herkömmlichen Gegenstück unterscheidet.

- Auf der Kennzeichnung muss der Hinweis „gentechnisch verändert“ oder „gentechnisch hergestellt“ stehen.

5. Brasilien:

- Brasilien hat eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Jedes Lebensmittelprodukt, das mehr als 1 % gentechnisch veränderte Zutaten enthält, muss mit dem Symbol „T“ (für transgen) oder dem Zusatz „genetisch verändert“ gekennzeichnet sein.

6. China:

- China verlangt eine Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel, wenn der gentechnisch veränderte Gehalt einen bestimmten Schwellenwert (normalerweise 5 %) überschreitet.

- Das Etikett muss die chinesischen Schriftzeichen für „genetisch verändert“ oder „hergestellt aus genetisch verändertem [Name der Zutat]“ enthalten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kennzeichnungsgesetze für bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen und Zutaten ändern und variieren können. Bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist es wichtig, die neuesten Vorschriften zu befolgen. Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern möglicherweise freiwillige Kennzeichnungssysteme für gentechnisch veränderte Lebensmittel, auch wenn dies keine zwingende Anforderung ist.