Können Sie Ihren freistehenden Ofen mitnehmen, nachdem das Haus im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft wurde?

Dies hängt von den Bedingungen der Zwangsversteigerung und den örtlichen Gesetzen ab. In einigen Fällen hat der neue Eigentümer des Hauses möglicherweise Anspruch auf alle an das Grundstück angeschlossenen Geräte, einschließlich eines freistehenden Ofens. In anderen Fällen kann es dem Vorbesitzer gestattet werden, bestimmte Gegenstände, beispielsweise den Herd, vor Abschluss des Verkaufs zu entfernen. Es ist wichtig, einen Immobilienanwalt zu konsultieren oder die Bedingungen des Zwangsversteigerungsvertrags zu prüfen, um festzustellen, wer Anspruch auf den Ofen hat.