Ist es für einen religiösen Muslim in Ordnung, professionell Wein zu probieren und auszuspucken?

Gemäß den islamischen Speisegesetzen ist der Konsum von Alkohol strengstens verboten. Dieses Verbot umfasst den Konsum jeglicher alkoholischer Getränke, einschließlich Wein. Daher wäre es einem religiösen Muslim nicht gestattet, beruflich Wein zu probieren, selbst wenn er ihn ausspucken würde.

Das Alkoholverbot basiert auf mehreren Passagen im Koran, dem heiligen Buch des Islam. In Vers 5 der Sure al-Ma'idah heißt es zum Beispiel:„O ihr, die ihr glaubt, Rauschmittel und Glücksspiele, das Opfern auf steinernen Altären [für jemand anderen als Allah] und Wahrsagungspfeile sind nur eine Befleckung durch das Werk Satans. Vermeiden Sie es also, damit Sie erfolgreich sein können.

Das Alkoholverbot wird neben dem Koran auch durch die Lehren des Propheten Muhammad (PBUH) gestützt. In einem von Abu Dawud überlieferten Hadith sagte der Prophet:„Jedes Rauschmittel ist verboten.“

Daher ist klar, dass der Konsum von Alkohol, auch in geringen Mengen oder aus beruflichen Gründen, für einen religiösen Muslim nicht zulässig ist.