Welche Informationen müssen gesetzlich auf Lebensmitteletiketten angegeben werden?

Folgende Angaben müssen auf Lebensmitteletiketten gesetzlich vorgeschrieben sein:

  1. Produktname: Der Produktname muss das Lebensmittel genau beschreiben und darf nicht irreführend sein.
  2. Nettomenge: Die Nettomenge des Produkts muss eindeutig in geeigneten Einheiten angegeben werden (z. B. Gewicht in Gramm oder Kilogramm, Volumen in Millilitern oder Litern).
  3. Zutatenliste: Alle im Produkt verwendeten Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Anteils im Lebensmittel aufgeführt werden. Allergene Inhaltsstoffe müssen hervorgehoben oder hervorgehoben werden.
  4. Nährwertangaben: Ein Panel mit Nährwertangaben muss enthalten sein und wichtige Informationen wie Kalorien, Gesamtfett, gesättigtes Fett, Cholesterin, Natrium, Kohlenhydrate, Zucker, Protein und andere Nährstoffe nach Bedarf enthalten.
  5. Datumskennzeichnung: Die Anforderungen an die Datumskennzeichnung variieren je nach Art des Lebensmittelprodukts. Dabei kann es sich um ein „Verbrauchsdatum“ handeln, das angibt, wann das Produkt aus Sicherheitsgründen verzehrt werden sollte, um ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“, das angibt, wann das Produkt seine beste Qualität behält, oder um ein „Verfallsdatum“, das Einzelhändlern als Hinweis darauf dient, wann es entfernt werden sollte den Artikel aus den Regalen.
  6. Hersteller- oder Händlerinformationen: Der Name und die Adresse des Herstellers oder Händlers, der für das Lebensmittelprodukt verantwortlich ist, sollten angegeben werden.
  7. Aufbewahrungshinweise: Wenn zur Aufrechterhaltung der Qualität und Sicherheit der Lebensmittel besondere Lagerungsbedingungen erforderlich sind, sollten entsprechende Lagerungsanweisungen auf dem Etikett angegeben werden.
  8. Allergenkennzeichnung: Allergene Inhaltsstoffe müssen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben oder hervorgehoben werden, normalerweise in Fett- oder Großschreibung. Zu den häufigsten Nahrungsmittelallergenen gehören Milch, Eier, Erdnüsse, Nüsse, Sojabohnen, Weizen, Fisch und Schalentiere.
  9. Warnhinweise: Bestimmte Lebensmittel erfordern möglicherweise Warnhinweise, wenn sie potenzielle Gefahren enthalten, z. B. eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder oder eine Warnung vor dem Verzehr roher oder unzureichend gegarter Produkte.
  10. Nährwertangaben: Wenn auf dem Etikett Nährwertangaben gemacht werden (z. B. fettarm, proteinreich), müssen diese durch wissenschaftliche Beweise untermauert werden und bestimmte Vorschriften und Richtlinien einhalten.

Für Lebensmittelhersteller und -händler ist es wichtig sicherzustellen, dass ihre Etiketten das Produkt genau darstellen und den Verbrauchern alle notwendigen Informationen liefern, wie es die einschlägigen Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften erfordern.