Welches Fehlverhalten gibt es bei Lebensmittelverkäufern und -herstellern?

Fehlverhalten von Lebensmittelverkäufern und -herstellern kann Folgendes umfassen:

- Unhygienische Bedingungen :Dies kann unsachgemäße Handhabung, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln umfassen, z. B. das Stehenlassen von Lebensmitteln zu lange bei Raumtemperatur, das Nichtwaschen von Händen oder Utensilien oder die Verwendung von verunreinigtem Wasser.

- Falsche Beschriftung :Dazu kann gehören, dass auf einem Lebensmitteletikett nicht alle Zutaten aufgeführt sind, irreführende oder irreführende Kennzeichnungen verwendet werden oder Lebensmittelprodukte nicht genau datiert sind.

- Verwendung unsicherer Zutaten :Dies kann die Verwendung von Zutaten umfassen, deren Verfallsdatum überschritten ist, die Verwendung nicht zugelassener oder unsicherer Zusatzstoffe oder die Verwendung von Zutaten, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

- Falsche Werbung :Dies kann falsche oder irreführende Angaben über den Nährwert oder die Vorteile eines Lebensmittelprodukts umfassen.

- Verkauf abgelaufener oder verdorbener Lebensmittel :Dies kann den Verkauf von Lebensmitteln umfassen, deren Verfallsdatum überschritten ist oder die aus anderen Gründen verdorben oder nicht mehr genießbar sind.

- Verwendung nicht zugelassener Chemikalien oder Zusatzstoffe :Dies kann die Verwendung von Chemikalien oder Zusatzstoffen umfassen, die nicht für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind oder in übermäßigen Mengen verwendet werden.

- Verstoß gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften :Dies kann die Nichteinhaltung lokaler, bundesstaatlicher oder bundesstaatlicher Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften umfassen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Handhabung, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln.