Müssen Lebensmittel, die in einem Flugzeug oder in einem Krankenhaus serviert werden, mit einem Etikett versehen werden?

In einem Flugzeug:

Im Allgemeinen ist für in Flugzeugen servierte Lebensmittel keine Nährwertkennzeichnung erforderlich. Dies liegt daran, dass die US-amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) keine Vorschriften für das Servieren von Lebensmitteln in Fluggesellschaften erlässt und die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, dieselben Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften einzuhalten, die andere Lebensmittelbetriebe befolgen müssen.

Einige Fluggesellschaften entscheiden sich jedoch möglicherweise freiwillig dafür, Nährwertangaben zu ihren Speisen bereitzustellen, entweder auf der Speisekarte oder auf Anfrage der Passagiere.

In einem Krankenhaus:

In einigen Ländern, beispielsweise in den USA, Kanada und der Europäischen Union, müssen in Krankenhäusern servierte Lebensmittel mit Nährwertkennzeichnungen versehen sein. Die spezifischen Kennzeichnungsanforderungen können von Land zu Land variieren, erfordern jedoch im Allgemeinen, dass das Lebensmitteletikett Informationen zu Folgendem enthält:

- Name des Lebensmittels

- Portionsgröße

- Menge pro Portion:

- Kalorien

- Gesamtfett

- Gesättigtes Fett

- Cholesterin

- Natrium

- Kohlenhydrate

- Faser

- Zucker

- Protein

Krankenhäuser sind verpflichtet, den Patienten diese Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie fundierte Entscheidungen darüber treffen können, was sie essen.